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Mitwirkung in unserer Schule

Die Mitwirkung in unserer Schule basiert auf den gesetzlichen Grundlagen, festgeschrieben im Brandenburgischen Schulgesetz § 81-83, § 85, §87, §88, § 90.

 

Eltern

Unsere Eltern nehmen ihre Mitwirkungsrechte wahr und übernehmen Mitverantwortung.

Dabei arbeiten Eltern und Lehrkräfte eng zusammen.

 

Rhythmen der Zusammenarbeit:

3 x im Schuljahr eine Elternversammlung bzw. Elterngesprächsrunden

 

Elternsprecher/Innen

Die Lehrkräfte pflegen einen engen Kontakt zu ihren Elternsprechern und umgekehrt. Sie sind Ansprechpartner bei Fragen, Hinweisen und Problemen der Eltern. Die Elternsprecher berufen Elternversammlungen, Elternkonferenzen oder Elterngesprächsrunden ein. Sie informieren sich über schulische Angelegenheiten, hinterfragen, üben konstruktive Kritik und unterbreiten eigene Vorschläge.

 

Mitglieder der Schulkonferenz

In unserer Schule nehmen alle Eltersprecher/innen und die gewählten Vertreter der Schulkonferenz an den Schulkonferenzen teil, um so eine breitere Diskussionsplattform in diesem Gremium zu erreichen. Beratungen der Schulkonferenz: mindestens 3 x im Schuljahr

 

Lehrkräfte

Die Konferenz der Lehrkräfte tagt und berät sich: 6 x im Schuljahr (bei Bedarf öfter) Soweit dies möglich ist, nimmt die Bildungssozialarbeiterin teil. Die zeitliche Planung für die Konferenz der Lehrkräfte soll in der Regel die Teilnahme des beratenden Mitglieds der Eltern ermöglichen.

 

Schülersprecher/Innen

Unsere gewählten Schülersprecher/innen der Klassen treffen sich alle 2 Monate (im Bedarfsfall öfter) mit der Schulleiterin. Sie werden dazu von der Schulleiterin eingeladen. Hauptinhalte dieser Beratungen werden in einem Protokoll (von Schülern angefertigt) festgehalten.

Hauptinhalte sind u.a.:

  • Austausch über allgemeines Schulleben und Schulzufriedenheit

  • Probleme und Wünsche der Schüler/Innen

  • Mitsprache bei der Planung von Schulhöhepunkten

  • Beratung zur Organisation der allgemeinen Ordnung und Gestaltung der Schule

 

Unsere Schülersprecher/Innen tragen die Gesprächsinhalte in Absprache mit der Klassenlehrkraft in der Klasse vor. Sie nehmen Einfluss auf die Umsetzung von getroffenen Verabredungen und werten in Folgegesprächen gemeinsam mit der Schulleitung aus. Sie entwickeln so ihre persönlichen Kompetenzen weiter, lernen Verantwortung tragen und mit demokratischen Grundregeln umzugehen.

 

Alle Schüler/Innen

Für alle Schüler/innen sehen wir eine unserer Hauptaufgaben in der Entwicklung ihrer sozialen Kompetenzen.

In allen Klassen beraten die Schüler/Innen mit der Klassenlehrkraft Klassenregeln und treffen Verabredungen zum Verhalten und dem Umgang miteinander. Zu Beginn des Schuljahres werden sie über die Haus – und Sportstättenordnung belehrt. Sie sind beteiligt an inhaltlichen Aktualisierungen.

 

Darüber hinaus übernehmen sie Aufgaben, die sie eigenverantwortlich umsetzen, wie:

  • Ordnungsdienste

  • Ausgabe und Pflege der Spielekiste (Angebot für Pausen)

  • Patenschaften für Mitschüler/Innen

  • Technikerdienste (Bedienung der Musikanlage und anderer technischer Geräte)

  • Tischdienste

  • Blumendienste

 

Streitschlichter

Im Rhythmus von zwei Jahren werden bei uns Streitschlichter/Innen ausgebildet. Sie sollen befähigt werden erlernte Vermittlungsverfahren für Konfliktsituationen anzuwenden und so zu einem gewaltfreien Schulleben beitragen. Nach Ausbildungsabschluss wiederholen und festigen sie unter Anleitung unserer Bildungssozialarbeiterin in Trainingsstunden, u.a. durch Rollenspiele, die erworbenen Kenntnisse und Strategien und stärken damit ihre Selbständigkeit und ihr Selbstvertrauen. Sie sind wichtige Partner der Lehrkräfte bei der Umsetzung der allgemeinen Regeln im Schulalltag und leisten damit einen wichtigen Beitrag zu einer harmonischen Atmosphäre in der Schule.

 

 

Kontakt

Kleine Grundschule Hohennauen
Pareyer Str. 3 a
14715 Seeblick

 

Tel: 033872 90705
Mail: